Planung und Perspektiven
Die Grundlage unserer Arbeit ist das Bundesteilhabegesetz mit dem darin enthaltenen Teilhabeplan-Verfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens erstellen wir für jeden unserer Klienten einen individuellen Förderplan. Dieser Förderplan entsteht in Zusammenarbeit zwischen Klient und Bezugsbetreuer und soll jeder Klientin und jedem Klienten genau die Hilfen geben, die er oder sie benötigt, um die gewünschten Ziele zu erreichen.
Fachliche Basis für die Ermittlung des Hilfs- und Unterstützungsbedarfs ist die Klassifikation der körperlichen und geistigen Funktionen, Behinderung und Gesundheit gemäß des international anerkannten ICF-Standards (International Classification of Functioning, Disability and Health) der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Manche unserer Klienten altern bei uns und werden dabei pflegebedürftig. Andere haben neben psychischen auch körperliche Erkrankungen. Um diesen Menschen ihr Zuhause zu erhalten, haben wir eine barrierefreie Wohngruppe geschaffen, in der Fachpersonal pflegerische Leistungen sicherstellt.
Unsere Konzeption als PDF-Download